Information: Die Bundessubvention kann nur geltend gemacht werden, wenn die Rechnungsstellung direkt an die persönliche Adresse des Teilnehmenden geht.
Arbeiten Sie aktuell in einem Betrieb, welcher zwingend dem Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes (L-GAV) unterstellt ist? *
Folgende Dokumente sind zwingend beizulegen:
Lebenslauf:
Führungsnachweis von mind. 4 Jahren oder von mind. 2 Jahren von geschäftsführenden Positionen im Gastgewerbe in Form von Arbeitszeugnissen, Stellenbeschrieben usw.:
Kopie eidg. Fachausweis (G2) oder gleichwertiger Abschluss:
Foto:
Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
Bei Fragen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
E-Mail: weiterbildung@gastrosuisse.ch | Tel: 044 377 50 56